Allgemeine Geschäftsbedingungen „Radtouren“

Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Siam Bike Tours (SBT) ein Vertrag zustande. Die Reisebedingungen von SBT liegen diesem Vertrag zu Grunde. Für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer haftet der Anmelder.

Leistungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Homepage. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur ein Vertragsbestandteil, wenn sie von SBT schriftlich und vorbehaltlos bestätigt wurden.

Bezahlung

Bei der Bestätigung von SBT ist umgehend eine Anzahlung von 25% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht kann SBT die Reiseleistung verweigern und Bearbeitungsgebühren geltend machen.

Rücktritt durch den Reisenden

Der Rücktritt einer Reise wird wirksam, nachdem die Rücktrittserklärung schriftlich bei SBT eingegangen ist. Folgende Stornogebühren werden berechnet:
  • 90 Tage vor Reiseantritt: Administrativ-Kosten (Bankgebühren, durch die Annullierung entstandene Kosten)
  • 60 bis 89 Tage vor Reiseantritt: Anzahlung wird einbehalten
  • 45 bis 59 Tage vor Reiseantritt: 5o % des Reisepreises
  • 15 bis 44 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
  • 0 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises
Gegen eine Umbuchungsgebühr von THB 5’000 können Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn die Reise durch eine dritte Person ersetzen lassen. Sie bleiben neben der Ersatzperson für die Bezahlung des vollen Reisepreises gegenüber SBT persönlich haftbar.

Umbuchen einer Reise auf anderes Reisedatum

Die Umbuchung einer Reise wird wirksam, nachdem die Umbuchung schriftlich bei SBT eingegangen ist. Auf die Durchführung von Änderungen hinsichtlich des Reisetermins und des Reiseziels besteht nach Vertragsabschluss kein Rechtsanspruch. Sind Umbuchungen möglich und ist Siam Bike Tours dazu bereit, gelten folgende Umbuchungsgebühren pro Person:
  • 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt: THB 10’000
  • 15 bis 44 Tage vor Reiseantritt: THB 15’000

Programm- und Preisänderung

SBT behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie SBT vor Vertragsabschluss über diese Änderung. Preisänderungen sind möglich bei Erhöhung der Beförderungskosten und Hotelpreise, sowie Wechselkursänderungen.

Mindestteilnehmerzahl

Für alle angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann SBT die Reise bis spätestens 14 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

Absage der Reise

SBT ist berechtigt die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlung oder Unterlassung dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt SBT Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Sie treten eine Reise an, können diese aber nicht beenden: Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für die Reise nicht rückerstattet werden.

Programmänderungen, Leistungsausfälle

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, (z.B. aufgrund der Wetterlage) die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet SBT eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistung.

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (wie Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) können SBT veranlassen die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie SBT so rasch als möglich.

Annullationskostenversicherung

Eine Anulationskostenversicherung bzw. eine Reiserücktrittsversicherung ist auf den Touren von SBT nicht eingeschlossen. Sie können eine solche bei Reiseversicherungsunternehmen abschließen.

Haftung

SBT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen. Der Reisende nimmt an der Reise auf eigene Gefahr teil. Insbesondere ist der Reiseteilnehmer für seinen Gesundheitszustand, sein Fahrverhalten, die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung und sonstigend den Stassenverkehr betreffenden örtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. SBT haftet in keinem Fall für körperliche oder materielle Schäden, die Sie durch die Ausübung des Radsportes erleiden oder verursachen. Auch dann nicht, wenn Sie in einer Gruppe von SBT mit einem Gruppenleiter fahren.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Thailand.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN FAHRRADVERLEIH

1. Vertragspartner und Vertragsdauer

1.1. Vertragspartner

Vertragspartner sind der Mieter/die Mieterin (nachfolgend „Mieter“) und Siam Bike Tours Co. Ltd. (nachfolgend „Vermieterin“).
Mit Entgegennahme eines Mietrades aus dem Fahrradpark (nachfolgend „Fahrrad“) entsteht zwischen Mieter und Vermieterin ein Vertrag. Für die Vermietung der Fahrräder und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten gelten diese Mietbedingungen. Die Vermieterin ist verpflichtet, dem Mieter ein Fahrrad für die Dauer des Vertrags in gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand zur Verfügung zu stellen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages den Gesamtmietpreis zu entrichten. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise (siehe siambiketours.com).

1.2. Vertragsdauer und Verzugshaftung

Das Mietverhältnis über das Fahrrad ist auf bestimmte Zeit geschlossen. Nach Rücksprache und entsprechenden Verfügbarkeiten kann das Fahrrad ggf. am Vorabend im Siam Bike Tours Shop abgeholt werden. Kommt es zu einem Verzug der Rückgabe, findet keine Verlängerung des Mietvertrages statt. Gibt der Mieter das Fahrrad – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe der zuvor vereinbarten Miete zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter den Verzug vertreten hat.

1.3. Frühzeitige Rückgabe

Gibt ein Mieter das Fahrrad vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer ab, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrages. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

1.4. Definition Wochenmiete / Tagesmiete

Die Preise sind tageweise gestaffelt. Für 1 bis 6 Tage wird der Grundtagespreis berechnet. Es gibt folgende Rabattstaffeln: 7-13 Tage, 14-20 Tage, Über 20 Tage, und sind von Modell zu Modell unterschiedlich (siehe siambiketours.com)

1.5. Stornierung

Der Mietvertrag tritt mit der Zahlung des vereinbarten Mietpreises in Kraft. Wenn der Mieter den Mietvertrag storniert, erfolgt keine Rückerstattung.

2. Gebrauch und Rückgabe des Fahrrads / Anzeige von Schäden und sonstige Pflichten

2.1. Zustand Fahrrad und unerlaubte Nutzung

Die Vermieterin stellt dem Mieter das Fahrrad in fachgerechtem, gebrauchstauglichem und verkehrssicherem Zustand sowie gereinigt zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad schonend und fachgerecht zu gebrauchen sowie die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrrad unter Drogen und Alkoholeinfluss zu benutzen. Umbauten und sonstige Eingriffe am Fahrrad sind dem Mieter untersagt. Anbauten (z.B. Triathlon-Aufsatz) darf der Mieter auf eigene Gefahr vornehmen.

2.2. Anzeigepflichten

Sollten während des Gebrauchs verschuldet oder unverschuldet Schäden entstehen, zeigt der Mieter der Vermieterin diese Schäden unverzüglich an. Dabei hat der Mieter die Pflicht, die Vermieterin über alle Einzelheiten des Schadenhergangs zu unterrichten. Führt ein Schaden dazu, dass das Fahrrad nicht mehr gebrauchstauglich ist, stellt die Vermieterin dem Mieter ein gleichwertiges Fahrrad als Ersatz zur Verfügung. Eine Haftung gemäß Ziffer 3. bleibt unberührt.

2.3. Umtausch

Bei Umtausch des Fahrrads ist die Vermieterin berechtigt, eine Gebühr von 300 THB zu erheben, es sei denn, der Umtausch beruht auf einem bereits bei der Aushändigung vorliegendem Mangel. Bei Wechsel in eine höhere Preiskategorie ist der Differenzbetrag zu entrichten. Wird in eine niedrigere Kategorie gewechselt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags.

2.4. Meldepflicht bei Diebstahl und Unfall

Im Falle eines Diebstahls oder Verkehrsunfalls hat der Mieter unverzüglich die Polizei unter Mithilfe der Vermieterin zu verständigen oder hinzuzuziehen und die Vermieterin zu unterrichten. Widrigenfalls haftet der Mieter der Vermieterin für aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandene Schäden.

2.5. Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad nach Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich in demselben Zustand, in dem es ihm übergeben wurde, zurückzugeben, abgesehen von üblicher Verunreinigung. Die Rückgabe des Fahrrads erfolgt am letzten Miettag vor 19:00 Uhr im Shop von Siam Bike Tours, Boat Avenue @ Laguna 21/9 Lagoon Road, Choeng Thale, Thalang, Phuket 83110, Thailand. Die Endreinigung in Höhe von 200,00 THB wird bei der Buchung auf den Mietpreis aufgerechnet.

3. Haftung des Mieters für Schäden und Verlust

3.1. Allgemeine Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, auch für Unfall- und Haftpflichtschäden sowie für fahrlässiges, grob fahrlässiges und vorsätzliches
Handeln. Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin für während der Mietzeit entstandene Beschädigungen, den Verlust und/oder Verletzungen sonstiger vertraglicher Obliegenheiten. Kommt es infolge eines Schadens am Fahrrad, den der Mieter zu vertreten hat, zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag (Richtpreis Verlängerungstag gemäß Rabattstaffel). Bei Zerstörung des Fahrrads bemisst sich die Haftung nach dem aktuellen Preis des entsprechenden Mietrades gemäß aktueller Verkaufspreisliste der Vermieterin. Die vom Mieter geleistete Miete wird dem Listenpreis in Abzug gebracht. Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Beschädigung haftet der Mieter insbesondere für Reparaturkosten und Ersatzteile. Weitergehende Schäden bleiben unberührt.

3.2. Haftung bei Diebstahl

Der Mieter haftet der Vermieterin auch für Diebstahl oder bei einem anderweitigen Verlust des Fahrrades. Im Falle des Diebstahls und Verlusts haftet der Mieter bis zu der Höhe des jeweils aktuellen Preises der Verkaufsliste der Vermieterin. Die vom Mieter geleistete Miete wird dem Listenpreis in Abzug gebracht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

3.3. Erstattung der Haftungssumme

Sollte das Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufgefunden werden, wird die Vermieterin dem Mieter die Haftungssumme nach Ziffer 3.2. erstatten, sofern das Fahrrad in diesem Falle noch in einem Zustand ist, in dem die Vermieterin dieses nach billigem Ermessen weiterhin vermieten kann. Die Vermieterin übt das billige Ermessen aus Sicht einer Fachperson aus und teilt dem Mieter gegebenenfalls und aus Kulanz die Grundlagen der Entscheidung mit.

3.4. Haftungsausschluss des Mieters («Fahrradversicherung»)

Ansprüche der Vermieterin bei Unfallschäden können gegen ein zusätzliches Entgelt vom Mieter ausgeschlossen werden (Preise siehe siambiketours.com). Ansprüche für Unfallschäden sind nur ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters beruhen.

3.5. Zusatzausrüstung

Alle Fahrräder sind mit Tacho, Minipumpe sowie Schlauchtasche mit Schlauch und zwei Reifenhebern ausgestattet. Alle E-Bikes sind mit Fahrassistent, Schlüssel, Akku, Ladegerät, Schlauchtasche mit Schlauch und 2 Reifenhebern oder Pannenspray ausgestattet. Fehlende Teile müssen vom Mieter bei der Radrückgabe gem. Preisliste bezahlt werden.

3.6. Sicherheiten

Der Mieter legt der Vermieterin bei Abholung des Fahrrads ein gültiges Ausweisdokument vor (Pass, Personalausweis, ID).

4. Allgemeine Bestimmungen und anwendbares Recht

4.1. Schriftform, Vollständigkeit und salvatorische Klausel

Der Vertrag unterliegt der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen vorliegender Allgemeinen Mietbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

4.2. Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Bestimmungen dieses Vertrages richten sich nach thailändischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag sind die Gerichte am Sitz der Vermieterin ausschließlich zuständig.

4.3. Aufrechnung

Aufrechnungen gegenüber Forderungen der Vermieterin sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters zulässig

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